Allgemeine Geschäftsbedingungen Verkauf

Die vorliegenden allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen (AVL) der Microcut, AG CH-073.3.005.666-9 (nachstehend „Microcut“ bzw. „wir“ / „uns“), sind für alle von Microcut durchgeführten Leistungen und Warenlieferungen vertraglich bindend.

1. Anwendung
Vorausgesetzt, dass die vorliegenden Bedingungen nicht durch schriftliche Abmachungen geändert oder vervollständigt wurden, haben sie für alle Verkaufsabschlüsse absolute Gültigkeit. Andere in den Unterlagen des Kunden stehende Bestimmungen und Bedingungen sind nur nach vorgängiger schriftlicher Annahme durch uns gültig.

2. Angebote
Alle unsere Angebote sind unverbindlich und während 1 Monat gültig. Mit der Annahme eines Angebotes bzw. der Bestellung gelten die vorliegenden AVL als durch den Kunden akzeptiert. An von uns angefertigten Zeichnungen und anderen Unterlagen behalten wir uns das Eigentums- und Urheberrecht, an Mustern das Urheberrecht vor. Sie dürfen ohne unsere Zustimmung weder verwertet noch Dritten zugänglich gemacht werden.

3. Vertragsschluss durch Auftragsbestätigung
Ein Auftrag wird erst gültig, wenn er von uns angenommen und schriftlich bestätigt wurde (Vertragsschluss). Die Lieferung als solche gilt ebenfalls als vertragsbegründende Auftragsbestätigung. Jeder Auftrag muss von den entsprechenden Zeichnungen mit deutlich lesbaren Abmessungen und Toleranzen begleitet sein. Soweit vom Kunden nicht anders vorgeschrieben, gelten die handelsüblichen Toleranzen sowie die jeweils gültigen DIN.

4. Preise und Zahlungskonditionen
Die Preise verstehen sich – falls nicht anders vereinbart – in Schweizer Franken (CHF), netto, ab Werk (EXW CH-2543 Lengnau, Incoterms 2010), ohne Versicherung, ohne Verpackung und exkl. MwSt. Die Preise sind fest; der Microcut steht jedoch das Recht zu, bei Änderung der massgebenden Rechnungsgrundlagen, im Besonderen bei Währungsänderungen, die Preise für noch nicht ausgeführte Lieferungen anzupassen.
Die in Rechnung gestellten Beträge sind innerhalb von 30 Tagen nach Rechnungsdatum, netto und ohne Skonto oder andere Abzüge zur Zahlung fällig. Allfällige Diskontkosten und Bankspesen gehen zu Lasten des Kunden. Die Verrechnung von irgendwelchen Gegenforderungen des Kunden mit unseren Forderungen ist ausgeschlossen. Die Abtretung von Forderungen gegen uns ist nicht zulässig. Zahlungen sind unabhängig von einer möglichen Bemängelung der Lieferung oder behaupteten Gegenforderungen zu leisten. Ein Rückbehalt der Zahlung ist nicht zulässig. Wir sind berechtigt, die Beseitigung möglicher Mängel zu verweigern, solange der Kunde seiner Zahlungspflicht nicht nachgekommen ist. Der Kaufpreis wird auch zur Zahlung fällig, wenn sich der Kunde in Annahmeverzug befindet.
Bei Nichteinhalten der Zahlungsfrist gerät der Kunde ohne weitere Mahnung seitens von Microcut in Zahlungsverzug. Bei Zahlungsverzug behalten wir uns vor, Verzugszinsen in Höhe von 5 % über dem Diskontsatz der Schweizerischen Nationalbank zu berechnen. Pro Mahnung werden Mahnkosten in Höhe von CHF 20.00 in Rechnung gestellt.
Bei einem allfälligen Zahlungsverzug oder im Falle von Liquiditätsschwierigkeiten des Kunden ist Microcut berechtigt, für weitere Lieferungen Vorauszahlung zu verlangen resp. nur gegen Vorauszahlung zu liefern, auch wenn bei Vertragsabschluss andere Zahlungs- und Lieferkonditionen vereinbart wurden, ohne selber in Verzug zu geraten.
Der Zahlungsverzug des Kunden bewirkt das sofortige Fälligwerden sämtlicher Forderungen von MIcrocut diesem Kunden gegenüber. Das Nichteinhalten von Zahlungsbedingungen ermächtigt Microcut zum Rücktritt sowie zur Geltendmachung von Schadenersatz. Microcut ist auch berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Sache vom Kunden herauszufordern, wenn diese vor Bezahlung des Kaufpreises in deren Besitz übergegangen ist. Ein Zurückbehaltungsrecht des Kunden besteht nicht.

5. Werkzeuge und Spannvorrichtungen
Die Beteiligung an den Werkzeugkosten und Kosten für Spannvorrichtungen wird separat vom Preis der Teile kalkuliert. Sie wird innerhalb von 10 Tagen nach Auftragsbestätigung zur Zahlung fällig.
Das Werkzeug bleibt unser Eigentum und in unserem Besitz, selbst wenn der Kunde sich an den Werkzeugkosten beteiligt hat. Die Kosten für die Instandhaltung und sachgemässe Aufbewahrung gehen zu unseren Lasten, die Kosten für eine Erneuerung sowie für zeichnungsbedingte Änderungen gehen zu Lasten des Kunden. Falls innerhalb von fünf Jahren keine neue Bestellung erfolgt, sind wir berechtigt, Werkzeuge und Spannvorrichtungen zu vernichten.

6. Eigentumsvorbehalt
Die gelieferten Waren bleiben bis zu ihrer vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Microcut ist zur Rücknahme der Produkte berechtigt, der Kunde zur Herausgabe derselben verpflichtet. Das Eigentum von Microcut geht auch bezüglich durch den Kunden verarbeiteten oder weiterveräusserten Produkte nicht unter; es wird Miteigentum an der neuen Sache im Werte des offenen Rechnungsbetrages erworben. Der Kunde verwahrt das Miteigentum für Microcut. Der Kunde hat die Produkte bis zu deren vollständiger Bezahlung auf seine Kosten angemessen zu versichern und instand zu halten. Der Kunde wird ferner alle Massnahmen treffen, damit der Eigentumsanspruch von Microcut weder beeinträchtigt noch aufgehoben wird.
Mit Abschluss des Vertrages tritt der Kunde seine Forderungen aus einem Weiterverkauf in jedem Fall an Microcut ab. Zur Einziehung dieser Forderungen ist der Kunde nach deren Abtretung ermächtigt. Die Befugnis von Microcut, die Forderungen selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt; jedoch verpflichtet sie sich, die Forderungen nicht einzuziehen, solange der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäss nachkommt und nicht im Zahlungsverzug ist. Ist dies jedoch der Fall, kann Microcut verlangen, dass der Kunde die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern (Dritten) die Abtretung mitteilt.
Der Kunde ist verpflichtet, bei Massnahmen, die zum Schutz des Eigentums von Microcut erforderlich sind, mitzuwirken. Der Kunde erteilt Microcut mit Vertragsabschluss insbesondere sein Einverständnis zur Eintragung des Eigentumsvorbehaltes in das Eigentumsvorbehaltsregister.
Der Kunde darf die gelieferten Produkte weder verpfänden noch zur Sicherung übereignen. Bei Pfändungen sowie Beschlagnahme oder sonstigen Verfügungen durch Dritte hat der Kunde Microcut unverzüglich davon zu benachrichtigen und ihr alle Auskünfte und Unterlagen zur Verfügung zu stellen, die zur Wahrung ihrer Rechte erforderlich sind. Vollstreckungsbeamte bzw. Dritte sind auf das Eigentum von Microcut hinzuweisen.

7. Lieferfristen
Wir bemühen uns immer, unsere Lieferzeiten einzuhalten, können jedoch keine Garantie dafür geben. Die Lieferfrist verlängert sich angemessen, wenn Hindernisse auftreten, die Microcut nicht ohne weiteres abwenden kann (wie insbesondere auch Streik und Aussperrung), ungeachtet dessen, ob diese Hindernisse bei uns oder bei einem unserer Zulieferer eintreten. Ein möglicher Verzugsschaden bleibt auf den Wert der Lieferung beschränkt. Ausdrücklich ausgeschlossen werden Verzugsfolgeschäden, Kosten für Deckungskäufe, entgangener Gewinn und Schäden aus Betriebsunterbrechung. Ein Vertragsrücktritt der Bestellerin infolge Lieferverzuges ist ausgeschlossen.

8. Versand
Bei allen unseren Warenlieferungen – selbst bei einer Freisendung – übernimmt der Empfänger jegliche Transportrisiken.

9. Teillieferungen, Mehr- und Minderlieferungen
Wir behalten uns das Recht vor, Teillieferungen durchzuführen. Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10 % der Gesamtliefermenge sind zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.

10. Auftragsabänderung durch den Kunden
Im Falle einer Auftragsabänderung durch den Kunden (Abmessungen, Stückzahl) muss dieser die Kosten für bereits vorbearbeitete oder fertige Teile sowie das Rohmaterial übernehmen. Ausserdem werden dem Kunden die Bearbeitungskosten verrechnet.

11. Prüfung und Mängelrüge
Der Kunde hat die Lieferungen umgehend nach Erhalt eingehend auf Sach- und Funktionstauglichkeit sowie auf Mengenabweichungen ausserhalb der branchenüblichen Toleranz hin zu prüfen. Allfällige Beanstandungen müssen uns unverzüglich, spätestens innerhalb von zehn (10) Tagen ab Erhalt unserer Lieferung schriftlich zugehen und haben eine genaue Spezifikation der behaupteten Mängel zu enthalten (allfällige Beweismittel sind beizulegen). Die Prüfungs- und Rügeobliegenheit beschränkt sich nicht auf äusserlich erkennbare Mängel. Ohne eine solche Mängelrüge innerhalb der Rügefrist gelten die Produkte in allen Funktionen als mängelfrei und die Lieferung als akzeptiert. Rücksendungen aufgrund statistischer Kontrollen werden nur dann akzeptiert, wenn die Kontrollgrundlagen von beiden Parteien ordnungsgemäss genehmigt worden sind und wenn dem Kunden eine schriftliche Retournierungserlaubnis ausgehändigt worden ist.

12. Gewährleistung, Haftung für Mängel
Es gilt grundsätzlich die gesetzliche Gewährleistungsregelung unter Vorbehalt der nachfolgenden Bestimmungen:
Sämtliche Gewährleistungsansprüche des Kunden setzen eine rechtzeitige und formgültige Mängelrüge gemäss Ziff. 11 (Beanstandungen) voraus und verjähren mit Ablauf von drei Monaten ab Übergang von Nutzen und Gefahr.
Zugesicherte Eigenschaften sind nur jene, die in den Spezifikationen und Zeichnungen explizit als solche bezeichnet worden sind.
Von der Gewährleistung und Haftung von Microcut ausgeschlossen sind Schäden, die nicht nachweisbar infolge schlechten Materials, fehlerhafter Konstruktion oder mangelhafter Ausführung entstanden sind, z.B. infolge natürlicher Abnützung, mangelhafter Wartung, Transport, Missachtung von Betriebsvorschriften, übermässiger Beanspruchung, ungeeigneter Betriebsmittel, chemischer oder elektrolytischer Einflüsse, nicht von Microcut ausgeführter Bau- oder Montagearbeiten, sowie infolge anderer Gründe, welche Microcut nicht zu vertreten hat. Microcut leistet keine Garantie für von Dritten gelieferte Produkte oder Halbfabrikate sowie für die Konformität der Produkte mit den öffentlich-, verbands- und privatrechtlichen Normen am Liefer- oder Bestimmungsort.
Erweist sich die Lieferung als mangelhaft und wird Microcut unter den oben genannten Voraussetzungen gewährleistungspflichtig, steht ihr in jedem Fall wahlweise das Recht zu, innert angemessene Frist Ersatz- oder Nachlieferung ab Werk (EXW CH-2543 Lengnau, Incoterms 2010) zu leisten, den Minderwert der Lieferung zu akzeptieren oder die Mängel am Produkt nachträglich zu beheben. Jeder weitere Anspruch des Kunden wegen mangelhafter Lieferung, insbesondere Schadenersatz, Mangelfolgeschaden und Rücktritt ist ausgeschlossen. Ebenfalls ausgeschlossen ist eine Ersatzvornahme durch Dritte auf Kosten von Microcut.
Entscheidet sich Microcut, die ihr mitgeteilten Mängel zu beheben, so hat ihr der Kunde dazu Gelegenheit zu geben. Fehlerhafte Teile sind Microcut – auf deren Aufforderung hin und nur mit deren ausdrücklichem Einverständnis – auf Kosten des Kunden im Zustand der Anlieferung, möglichst in der Originalverpackung, zurückzusenden.
Wegen Mängeln bezüglich Material, Konstruktion oder Ausführung sowie wegen Fehlens zugesicherter Eigenschaften hat der Kunde keine weiteren Rechte und Ansprüche.

13. Widerruf der Bestellung durch den Kunden
Ein Auftragswiderruf während der Herstellung kann nur angenommen werden, wenn sich der Kunde bereit erklärt, die bereits angefertigten oder vorbearbeiteten Teile sowie die Werkstoff-, Entwicklungs- und Werkzeugkosten sowie sämtlichen Aufwand, welcher durch die Annullierung noch entsteht, zu übernehmen.

14. Widerruf der Bestellung durch Microcut
lm Falle höherer Gewalt oder besonderer nicht in unserer Macht stehender Umstände behalten wir uns das Recht vor, den Vertrag ohne jegliche Entschädigungsansprüche des Kunden zu kündigen.
15. Verletzung von Patenten und anderen Rechten Dritter
Schreibt uns der Kunde die Ausführung des Auftrages ausdrücklich vor, so übernimmt er die Gewähr, dass Rechte Dritter – gleich welcher Art – nicht verletzt werden. Der Kunde verpflichtet sich, uns von allen Ansprüchen Dritter freizustellen, die sich aus einer solchen Verletzung ergeben könnten.

16. Haftung für Nebenpflichten
Bezüglich der Verwendung der von uns gelieferten Waren sowie der Ausführung bestellter Teile informieren und beraten wir Kunden zwar nach bestem Wissen und Gewissen, lehnen aber jede Haftung im Zusammenhang mit Eignung und bestimmungsgemässer Verwendung der Waren ab.

17. Ausschluss weiterer Haftung von Microcut
Soweit nicht an anderer Stelle dieser Bestimmung eine andere Haftungsregelung getroffen wurde, ist Microcut nur wie folgt zum Ersatz des Schadens verpflichtet, welcher dem Kunden unmittelbar infolge einer fehlerhaften Lieferung oder aus irgendwelchen anderen, Microcut zuzurechnenden Gründen entsteht:
Die Schadensersatzpflicht von Microcut unter jeglichen Titeln bleibt insgesamt auf den Wert der Lieferung beschränkt und setzt zwingend voraus, dass Microcut ein Verschulden an dem von ihr verursachten Schaden trifft.
Die Ersatzpflicht ist ausgeschlossen, soweit der Kunde seinerseits die Haftung gegenüber seinen Abnehmern wirksam beschränkt hat oder hätte beschränken können, dies aber unterlassen hat. Der Kunde ist verpflichtet, Haftungsbeschränkungen Dritten gegenüber in rechtlich zulässigem Umfang auch zugunsten von Microcut zu vereinbaren.
Ansprüche des Kunden sind soweit ausgeschlossen, wie der Schaden zurückzuführen ist auf dem Kunden zuzurechnende Verletzungen von Bedienungs-, Wartungs- und Einbauvorschriften, ungeeignete oder unsachgemässe Verwendung, fehlerhafte oder nachlässige Behandlung, natürlichen Verschleiss oder fehlerhafte Reparatur.
Für Massnahmen des Kunden zur Schadensabwehr (z.B. Rückrufaktion) haftet Microcut nur, soweit sie rechtlich dazu verpflichtet ist.
Der Kunde wird Microcut, falls er diese in Anspruch nehmen will, unverzüglich und umfassend informieren und konsultieren. Er hat Microcut Gelegenheit zur Untersuchung des Schadenfalls zu geben.
Die hier aufgestellten Grundsätze sind entsprechend anzuwenden, soweit keine oder keine ausreichende Versicherung besteht. Die Produktehaftpflicht von Microcut wird im gesetzlich zulässigen Umfang wegbedungen.
Alle Fälle von Vertragsverletzungen und deren Rechtsfolgen sowie Ansprüche des Kunden, gleichgültig aus welchem Rechtsgrund sie gestellt werden, sind in diesen Bedingungen abschliessend geregelt. Insbesondere sind alle nicht ausdrücklich genannten Ansprüche auf Schadenersatz, Minderung, Aufhebung des Vertrags oder Rücktritt vom Vertrag ausgeschlossen. In keinem Fall bestehen Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht am Liefergegenstand selbst entstanden sind wie namentlich Produktionsausfall, Nutzungsverluste, Verlust von Aufträgen, entgangener Gewinn sowie von anderen mittelbaren oder unmittelbaren Schäden.

18. Änderungen der AVL
Es gelten die AVL in der jeweils bei Vertragsschluss gültigen Fassung. Nachträgliche Änderungen oder Ergänzungen dieser AVL werden zum Vertragsbestandteil, wenn die Kundin nicht innert 30 Tagen seit Kenntnisnahme den geänderten Bestimmungen widerspricht.

19. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Bei Streitigkeiten ist ausschliesslich das materielle Schweizerische Recht anwendbar, unter Ausschluss der Bestimmungen des Internationalen Privatrechts (einzig Art. 116 IPRG, welcher eine ausdrückliche Rechtswahl wie die vorliegende explizit zulässt, soll von diesem Ausschluss nicht betroffen sein) und unter Ausschluss des sogenannten Wiener Kaufrechts CISG. Als Gerichtsstand gilt der Sitz der Microcut.
Rechtlich massgebend ist der deutsche Text.

Datum: 01.01.2019